Paralleles
Markterkundungsverfahren und |
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1. Zieldefinition a. Die Gemeinde Weyarn führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch. Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten. b. Zeitgleich führt die Gemeinde Weyarn ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemein- same Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität. Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.
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2. Unterversorgungssituation Die Gemeinde Weyarn (Einwohner: 3358, Landkreis Miesbach) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind folgende Gemeindeteile mit folgenden Einwohnerzahlen:
Die Gemeinde Weyarn hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite www.weyarn.de eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten Herrn Dirk Schattschneider (Breitbandpate@weyarn.de) angefordert werden.
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3. Zieldefinition Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt. Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
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4. Anforderungen Der Anbieter hat eine technische und im Falle
eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben.
Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen
Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.
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5. Besonderheiten im Auswahlverfahren a. Bewertungskriterien
Hinweis: Die relative Gewichtung der Bewertungskriterien ist bereits in der Ausschreibung anzugeben! Dem Kriterium „Zuschussbedarf“ ist dabei das höchste Gewicht beizumessen. Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt. b. Offener Netzzugang auf
Vorleistungsebene c. Netzbetrieb Für den Fall, dass eine ganz oder teilweise kabelgebundene Lösung zur Herstellung der Breitbandinfrastruktur Gegenstand des Angebotes sein sollte, ist die Gemeinde Weyarn bereit, Netzbetreibern die auf dem Gemeindegebiet vorhandenen Leerrohre zur Nutzung für Zwecke der Breitbanderschließung zu überlassen, soweit dies im Ergebnis wirtschaftlicher sein sollte. Die Lage der Leerrohre ist aus der Anlage ersichtlich, bzw. kann beim Breitbandpaten angefordert werden. Eine Übertragung des Eigentums an den Leerrohren auf den Netzbetreiber erfolgt nicht. Zudem muss sich der Netzbetreiber verpflichten, freie Kapazitäten in den Leerrohren offen und diskriminierungsfrei anderen interessierten Netzbetreibern zur Herstellung bedarfsgerechter Breitbandzugänge für Endkunden zur Verfügung zu stellen; ausgenommen davon können nur Fälle bleiben, in denen dies aus technischen Gründen eindeutig nicht möglich ist. |
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6. Sonstiges Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
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7. Fristen Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 15. Juni 2011 [mind . vier bis sechs Wochen nach Veröffentlichung] beim Breitbandpaten der Gemeinde Weyarn eingegangen sein (siehe Ziffer 8). Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 31. Juni 2011[mind. sechs bis acht Wochen, d.h. mindestens zwei Wochen längere Frist als im Markterkundungsverfahren!] beim Breitbandpaten der Gemeinde Weyarn eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
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8. Ansprechpartner Ansprechpartner ist der gemeindliche
Breitbandpate Weyarn:
-- www.weyarn.de -- |
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