Gemeinde Weyarn

Paralleles Markterkundungsverfahren und
Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie 


1. Zieldefinition

a. Die Gemeinde Weyarn führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur  Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.

b. Zeitgleich führt die Gemeinde Weyarn ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemein- same Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität. Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.

 


2.  Unterversorgungssituation

Die Gemeinde Weyarn (Einwohner: 3358, Landkreis Miesbach) weist Gebiete auf, die unzureichend  mit  Breitband  versorgt  sind  (d. h.  Übertragungsgeschwindigkeit  unter 1 Mbit/s). Betroffen sind  folgende Gemeindeteile mit  folgenden Einwohnerzahlen:

    Gemeindeteil

    Einwohnerzahl

    Naring

    208

    Holzolling

    263

    Esterndorf

    52

    Großseeham

    171

    Großpienzenau

    91

    Kleinpienzenau

    112

    Nudler

    1

    Zehenthof

    3

    Sonderdilching

    71

    Kleinhöhenkirchen

    57

Die Gemeinde Weyarn hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite www.weyarn.de eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten Herrn Dirk Schattschneider (Breitbandpate@weyarn.de) angefordert werden.

 


3. Zieldefinition

Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist  die  Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt. Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im  Upload. In  mindestens 90 % der  Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.

Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.

 


4. Anforderungen

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

  • Vorstellung des Netzbetreibers
  • Referenzen
  • Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
  • Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
  • Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
  • Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
  • Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
  • Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

5. Besonderheiten im Auswahlverfahren

a. Bewertungskriterien

  • Erschließungsgrad
  • Höhe der Endkundenpreise
  • Erschließungsgrad
  • Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Hinweis: Die relative Gewichtung der Bewertungskriterien ist bereits in der Ausschreibung anzugeben! Dem Kriterium „Zuschussbedarf“ ist dabei das höchste Gewicht beizumessen.

Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.

b. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden.

c. Netzbetrieb
Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten.

Für den Fall, dass eine ganz oder teilweise kabelgebundene Lösung zur Herstellung der Breitbandinfrastruktur Gegenstand des Angebotes sein sollte, ist die Gemeinde Weyarn bereit, Netzbetreibern  die  auf  dem  Gemeindegebiet  vorhandenen  Leerrohre  zur  Nutzung  für Zwecke der Breitbanderschließung zu überlassen, soweit dies im Ergebnis wirtschaftlicher sein sollte. Die Lage der Leerrohre ist aus der Anlage ersichtlich, bzw. kann beim Breitbandpaten angefordert werden. Eine Übertragung des Eigentums an den Leerrohren auf den Netzbetreiber erfolgt nicht. Zudem muss sich der Netzbetreiber verpflichten, freie Kapazitäten in den Leerrohren offen und diskriminierungsfrei anderen interessierten Netzbetreibern zur Herstellung bedarfsgerechter Breitbandzugänge für Endkunden zur Verfügung zu stellen; ausgenommen davon können nur Fälle bleiben, in denen dies aus technischen Gründen eindeutig nicht möglich ist.


6. Sonstiges

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

 


7. Fristen

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 15. Juni 2011 [mind . vier bis sechs Wochen nach Veröffentlichung] beim Breitbandpaten der Gemeinde Weyarn eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 31. Juni 2011[mind. sechs bis acht Wochen, d.h. mindestens zwei Wochen längere Frist als im Markterkundungsverfahren!] beim Breitbandpaten der Gemeinde Weyarn eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

 


8. Ansprechpartner

Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate Weyarn:
Gemeinde Weyarn
z.Hd.  Herrn Dirk Schattschneider
Ignaz-Günther-Straße 5
83629 Weyarn
eMail: breitbandpate@weyarn.de

 

 --  www.weyarn.de --