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Ermächtigung zum Einzug von
Forderungen mittels Lastschrift
Personenkonto-Nr.:
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Gemeinde Weyarn Ignaz-Günther-Strasse 5 83629 Weyarn
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Tel.: 08020 / 1887-0 Fax: 08020 / 1887-20
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Zu- und Vorname, Firma usw. Strasse, Haus-Nr PLZ Wohnort
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ermächtigt nach Kenntnisnahme der u.a. Hinweise widerruflich die
Gemeindekasse Weyarn,
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zum jeweiligen Fälligkeitstag zu Lasten des nachfolgend angegebenen
Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.
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Ort, Datum,
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Unterschrift (en) |
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Wichtige Hinweise:
- Die
Teilnahme am Einzugsverfahren ist Ihnen freigestellt.
- Die
Überweisungsträger/Lastschriften erhalten auch Daten über den jeweiligen
Zahlungsgrund (z.B. Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer usw.) und werden
an die von Ihnen bezeichnete Bank weitergegeben.
Es ist notwendig,
dass Ihre personengezogenen Daten zur Durchführung des Einzugsverfahrens
mittels Lastschrift in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet
werden.
- Die
Ermächtigung gilt bis zum Widerruf. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
- Reichen
Sie bitte die Ermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
ein. Beachten Sie bitte, dass von Sparkonten keine Abbuchung möglich
ist. Bei Änderungen Ihres Kontos bitten wir um sofortige Mitteilung,
damit Ihnen keine Gebühren für Rückbuchungen entstehen.
- Bitte
sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto die erforderliche Deckung für die einzuziehenden
Beträge aufweist. Seitens des kontoführenden Geldistituts besteht sonst
keine Verpflichung zur Einlösung.
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Formular
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