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"Für die Zukunft vorsorgen" |
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Wie manch andere Begriffe, so z.B. die Nachhaltigkeit, wird dieser Begriff oft zur
Worthülse. Das ist schade. Was waren die Gründe? Weyarn liegt etwa 35 km südlich der Landeshauptstadt München
- 21 Dörfer auf ca. 47 Quadratkilometer. Die Autobahn München - Salzburg führt von Ost nach West
durch die Gemeinde. Eine Staatsstraße geht von der Autobahn ab und führt durch die Gemeinde Weyarn in
das Fremdenverkehrsgebiet des Schlierach- und Leitzachtals. Etwas anderes kam hinzu. Der Gemeinderat hat in den 80-iger Jahren viele Beschlüsse gefasst,
so den Bau eines Feuerwehrhauses, den Bau einer neuen Mehrzweckhalle, die Ausweisung von Wohngebieten. Dies alles
ist schnell durchgeführt worden. Und als es fertig war, hat man überrascht festgestellt, dass die Strukturen
in der Gemeinde sich verschoben haben. Wenn eine Mehrzweckhalle am Ortsrand entsteht, und sie tatsächlich
angenommen wird, was die Hoffnung und der Wunsch war, dann verschiebt sich Leben aus der Ortsmitte an den Ortsrand.
Das kann zwar gewollt sein. Aber darüber sollte man vorher nachdenken. Die Erkenntnis, dass Dörfer Organismen
sind, wurde bewusst. Dies war die Ausgangslage, die den Gemeinderat in Weyarn veranlaßt hatte, sich um Hilfe umzuschauen. Dabei wurde das
bayerische Dorferneuerungsprogramm gefunden, ein Programm, das
sich der strukturellen Entwicklung von ländlichen Gemeinden verschrieben hat und dabei auf zwei wesentliche
Pfeiler setzt: Institutionalisierte Partizipation der Bürger und fachliche Begleitplanung für die vor
Ort planenden Menschen. Das hatte Folgen für das Bauleitbild der Gemeinde. So hieß es im Leitbild des Arbeitskreises Ortsbild: Es gilt, "das Dorf in seinem Charakter zu erhalten, den Ortskern und historische Gebäude
zu pflegen und den Ortsmittelpunkt zu beleben". Über all dem stand die Erkenntnis: "Wir wollen die Zukunft mit allen Bürgern planen". In diesem Erkenntnisprozess wurde klar, wie wichtig ein Beschluss der Gemeinde war, der bereits in den 80-iger Jahren gefasst wurde. Die Gefahren durch Zuzug und Verlust von Identität wurden bereits damals - wenn auch noch etwas diffus - erkannt. Dabei kam der Gemeinde das zuweilen ganz wichtige bäuerliche Misstrauen zugute. Man erkannte, dass es vor allem spekulative Aspekte waren, die den Verlust der Identität zur Folge hatten. Deshalb wurde begonnen, eine aktive
Bodenpolitik zu betreiben.
Um nicht in Zugzwang zu geraten, behält sich die Gemeinde (ebenso wie der Verkäufer) ein Rücktrittsrecht vor, wenn nicht innerhalb von vier bis fünf Jahren rechtskräftig ein Bebauungsplan entstanden ist. Das erlaubt den schnellen Zugriff auf zur Verfügung stehende Grundstücke, der häufig nötig ist, ohne sich in Planungspflichten zu begeben, wenn man später erkennt, dass Planungen sinnvollerweise dort nicht realisiert werden sollten. Diese konsequente Bodenpolitik ist seit Mitte der 80er Jahre ebenso konsequent praktiziert
worden. Wenn man die gesamten Grundstücksvorräte der Gemeinde auf ihre planerische Realisierung als Baugebiete abklopft, dann steht heute ein Grundstücksvorrat zur Verfügung, der ortsansässigen jungen Familien für die nächsten 25 Jahre die Möglichkeit eines Hausbaus sichert. Die von der Gemeinde erworbenen Grundstücke werden ausschließlich im Erbbaurecht an ortsansässige junge Familien oder an Gewerbetreibende weitergegeben. Grund für die Wahl des Erbbaurechtes ist die Absicht, auch langfristig Spekulationen zu verhindern. Beim subventionierten Verkauf von Grundstücken sind allenfalls Wiederkaufsrechte eintragbar. Nach Wegfall der Bindungsfrist für die Wiederkaufsrechte (zwischen 20 und 30 Jahren) hat der jeweilige Eigentümer die Möglichkeit, den subventioniert erworbenen Grund zum vollen Marktwert zu verkaufen. Damit wird weder dem sturkurpolitischen Ansatz der Gemeinde Rechnung getragen, nämlich die ortsansässige Bevölkerung am Ort zu halten, noch dem Ansatz Rechnung getragen, Spekulation auch langfristig zu verhindern. Die Wahl des Erbbaurechts war daher die einzige rechtliche Möglichkeit, die Absichten der Gemeinde zu gewährleisten. Das Erbbaurecht sollte so ausgestaltet sein, dass Ängste, die gerade auf dem Lande mit Erbbaurechten verbunden sind (Pacht statt Eigentum) weitgehend vermieden werden. Deshalb hat man das Erbbaurecht so ausgestaltet, dass es nicht nur einen Zeitraum von 99 Jahren umfasst, sondern zusätzlich eine einseitige Option des Erbbauberechtigten von weiteren 50 Jahren enthält, insgesamt also auf eine Zeitdauer von 149 Jahren angelegt ist. Zudem hat der Erbbauberechtigte das Vorkaufsrecht während der Laufzeit und anschließend an die Laufzeit sowie ein Vorerbbaurecht. Der Erbbauzins konnte aufgrund des günstigen Erwerbspreises ebenso günstig gestaltet werden. Er beträgt ca. 2,- € pro Quadratmeter pro Jahr. Das bedeutet bei einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von 600 Quadratmetern eine monatliche Belastung des Erbbauberechtigten von etwa 100,- €, die ihrerseits indexgesichert ist. Zielgruppe sind nach einem Kriterienkatalog der Gemeinde die jungen Familien. Der Bewerber muss 12 Jahre am Ort ansässig gewesen sein. Der strukturelle Aspekt überwiegt deutlich den sozialen Aspekt. Vergabekriterien: Auch für Gewerbetreibende besteht die Möglichkeit, Grundstücke aus dem Bestand der Gemeinde im Erbbaurecht zu bekommen. Diese Möglichkeit wird immer häufiger genützt, da die liquiden Mittel des Betriebs produktiv eingesetzt werden können statt im Ankauf von Grund und Boden unproduktiv zu bleiben. Um nun "das Rad immer weiter zu drehen", das heißt, immer
einen ausreichenden Grundstücksvorrat zur Verfügung zu haben, benötigt die Gemeinde finanzielle
Mittel in ausreichenden Umfang um jeweils neu angebotene Grundstücke ankaufen zu können. Diese Bodenpolitik ist Ausgangspunkt gewesen für die Sicherung des Wohnungsbaus für ortsansässige Bürger. Zwischenzeitlich haben über 30 Familien von dem Angebot der Gemeinde
Gebrauch gemacht. Auch eine Reihe von Gewerbebetrieben hat im Erbbaurecht von der Gemeinde Grund und Boden erhalten. Es ist festgestellt worden, dass der Bedarf nach Eigentumswohnungen zwischenzeitlich
auch im ländlichen Bereich zunimmt. So beabsichtigt die Gemeinde in nächster Zeit, Eigentumswohnungen
im Erbbaurecht zu erstellen und an Ortsansässige zu vergeben. Der Preis liegt etwa bei der Hälfte dessen,
was der Marktpreis für Eigentumswohnungen in der Region ist. Eine Folgerung ist auch, dass man mit der Ressource Grund und Boden umsichtiger
umgeht. Es ist erkannt worden, dass wir unsere bäuerlichen Dörfler schonen müssen. Überwiegend
sind sie deshalb im Flächennutzungsplan überhaupt nicht dargestellt und damit zum Außenbereich
gemacht worden. Das gibt die Möglichkeit, Einzelplanungen zu erlauben, gibt aber eben auch die Möglichkeit,
Dinge zu verhindern, die die Dörfer gesichtslos machen. Dass das Nebeneinander
von Wohnen und Arbeiten die Stärken unserer Struktur ausmacht,
war ein wesentlicher Erkenntnisprozess. Damit hat sich auch das Problem gelöst, das daraus entstand, dass
man auf die Erkenntnis zunehmender Arbeitslosigkeit mit dem Ruf nach Gewerbegebieten reagiert hat. Das hat dazu geführt, dass sich der Gemeinderat darauf eingelassen
hat, von Dorf zu Dorf zu gehen, die Strukturen genau anzuschauen und nachzuschauen, wo es vertretbare Standorte
für welche Arten von Qualitäten von Gewerbe gibt und wie es gelingt, diese dorthin zu bringen. Wir haben
uns auf den mühseligen Weg der Einzellösungen, der Maßanzüge für jedes Dorf eingelassen
und begonnen, an den Anzügen von der Stange achtlos vorbeizugehen. Wir haben festgestellt, dass dies im Gegensatz
zu Schneidereien auch noch der preisgünstigere Weg ist. Dieses Gewerbebauleitbild hat dazu geführt, dass intensiver darüber nachgedacht wird, welche gewerblichen Entwicklungen der Gemeinde nutzen und welche ihr schaden. So sind Anträge von Fast Food-Unternehmen auf Errichtung eines autobahnnahen Zentrums mit Tankstelle und Autohof ebenso abgelehnt worden wie die Erstellung eine großen Supermarktes vor den Toren des Ortes. Wir haben den Wert der kleingewerblichen Struktur erkannt und vor allem dabei festgestellt, dass es den Dörfern und den Menschen die dort wohnen, nichts nützt, wenn sie nur zum Anhängsel privatrechtlich genutzter Verkehrsachsen werden. Wohlgemerkt: Der Platz wäre schon da neben der Autobahn. Er wäre wohl auch verfügbar, weil er überwiegend der Gemeinde gehört. Da gäbe es auch gutes Geld. Aber der Gemeinderat meinte, wir sollten uns nicht gesichtslos machen. Es gibt auch Grundstücke, die ihren Wert darin haben, dass sie frei bleiben und nicht baulich genutzt werden. Das hat nichts mit Verweigerungshaltung zu tun. Die Arbeitsplätze, die diese Vorschläge von Großkonzernen bringen würden, die schaffen wir mit der dezentralen Ansiedlung qualitativ passender Betriebe in den einzelnen Dörfern in genau dem gleichen Umfang. Darüber hinaus ist es auf diese Weise gelungen, den Wert der alten Augustiner-Chorherren-Klosteranlage, die 1803 säkularisiert worden war, wieder in den Mittelpunkt nicht nur des Interesses zu rücken sondern auch des Lebens. Diese dominante Klosteranlage im Ort, deren Nutzung in den letzten Jahrzehnten immer problematischer wurde, war Gegenstand intensiver Überlegungen der Gemeinderäte und der Arbeitskreise. Der Wert dieser Klosteranlage wurde wieder erkannt. Es wurde auch erkannt, dass zu dieser Klosteranlage nur bestimmte qualitative Aspekte passen, die in Lagerhallen und Autohöfen sich nicht manifestieren konnten. Letztlich war dies ein Grund mit, warum es gelungen ist, das Kloster zu resäkularisieren. Zwischenzeitlich ist es der deutsche Provinzsitz des Deutschen Ordens, der das Kloster im Jahr 1998 erworben hat, und mittelfristig beabsichtigt es zu einem klerikalen Zentrum einerseits und zum Zentrum der wirtschaftlichen Aktivitäten des Deutschen Ordens andererseits auszubauen. Damit wäre ein wesentlicher Aspekt des Gewerbekonzepts, nämlich auch die Nutzung vorhandener Bausubstanz beispielhaft gelungen. Weiteres Ziel ist es, in landwirtschaftlichen Anwesen, die nicht mehr als solche genutzt werden, den jeweiligen Stallteil in Zukunft gewerblich nutzbar zu machen und zu versuchen, zu verhindern, dass aus Einfirsthöfen im bäuerlichen Oberland Reihenhäuser werden. Die Diskussion um das Bauleitbild der Gemeinde Weyarn beruht auf den beiden großen Säulen:
Dies ist auch der Grund gewesen, warum der Freistaat Bayern die Gemeinde Weyarn als Untervorhaben für das Weltweite Projekt "Dorf 2000" auf der Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover benannt hatte. Es gibt aber vielfältige Erkenntisprozesse, die mit der Beschäftigung
der Menschen in unserer Gemeinde mit der Art, wie man baut, zu tun haben. Wir haben begriffen, dass es Ortsränder geben muß, die Ränder sind und nicht Wehrmauern, wir haben begriffen, dass es öffentliche Räume gibt, deren Planung man die entscheidende Aufmerksamkeit widmen muß und wir haben begriffen, dass die kurzen fußläufigen Verbindungen durch Baugebiete wichtig sind und dass man nicht den Fußgänger- und Radfahrverkehr auf die Straßen und den Rand der Straßen abschieben darf. Wir haben begriffen, dass es gilt, Zäune so anzubringen, dass man Schützenswertes eingrenzt, statt Menschen auszugrenzen. Letztendlich sind wir auf dem Weg, das richtige Maß zu finden,
weil nur das Maß Freiräume schafft und nicht die Grenzenlosigkeit. Wir sind auch dabei, die Unzulänglichkeiten von Bebauungsplänen zu erkennen und die Notwendigkeit, dass Dorfentwicklung und Bauen Konsequenz braucht. Deshalb bemühen wir uns, Bauherren in einem möglichst frühen Zeitpunkt zu uns einzuladen und gemeinsam mit ihnen zu planen und so Verständnis für die privaten Wünsche des Bauherren zu gewinnen und den Bauherren Verständnis für die öffentliche und soziale Funktion des Bauens zu vermitteln. Sicher sind wir uns dabei, dass dies alles nur in einem partizipativen Prozess möglich ist, dass ständige und immerwährende Bürgerbeteiligung diesen Prozess alleine absichern kann. |