Was brauche ich ...
Eine Hilfestellung bei
Amtsgeschäften
zum Anmelden
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persönliche Anwesenheit erforderlich
-
Personalausweis und/oder Reisepass
-
Mietvertrag
zum Abmelden
- einer Hauptwohnung innerhalb der BRD: Abmeldung ist nicht mehr nötig !
- einer Hauptwohnung ins Ausland: persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da die
Unterschrift benötigt wird.
- einer Nebenwohnung: persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich, Schriftform genügt.
- per EMail an hablowetz@weyarn.de oder
- Formular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und Fax an 08020/1887-20
zur Anmeldung der Eheschließung
(Aufgebot)
a) bei ledigen deutschen Personen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (beim Geburtsstandesamt
erhältlich)
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Aufenthaltsbescheinigung
(bei dem Meldeamt erhältlich, wo der Hauptwohnsitz ist,
gegebenenfalls auch bei Nebenwohnsitz)
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Personalausweis
oder Reisepass
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Nachweis über
einen akademischen Grad
(Zeugnis der Fachhochschule über
„Dr.“, „Dipl.-Ing.“ usw.)
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Geburtsurkunde eines gemeinsamen oder vorehelichen Kindes (beim
Geburtsstandesamt des Kindes erhältlich)
b) bei geschiedenen oder verwitweten deutschen
Personen:
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Beglaubigte
Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe
(bei dem
Standesamt erhältlich, wo letzte Ehe geschlossen wurde)
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Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (beim Geburtsstandesamt
erhältlich)
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Aufenthaltsbescheinigung
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Personalausweis
oder Reisepass
Die Unterlagen sollten jeweils nicht älter als ein
halbes Jahr sein!
c) Bei ausländischer Beteiligung sollte rechtzeitig
mit dem Standesbeamten Rücksprache gehalten werden,
da die
erforderlichen Unterlagen von Fall zu Fall unterschiedlich
sein können.
zur Beantragung eines
Personalausweises / Reisepasses
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persönliche Anwesenheit erforderlich
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Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur beim Erstantrag
nach Zuzug)
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ein Foto (farbig oder schwarz/weiss) - für Reisepass biometrisches Foto zwingend erforderlich
zur Beantragung eines
Kinder-Reisepasses
(den Kinderausweis in der bisherigen Form gibt es seit 1.11.05 nicht
mehr, er behält aber bis zum eingetragenen Datum seine Gültigkeit)
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Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur beim Erstantrag
nach Zuzug)
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Unterschrift beider Elternteile
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1 biometrisches Foto
zur Beantragung der Rente (nur nach
Terminabsprache)
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Versicherungs-Nummer
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Aktuellen Versicherungsverlauf (fordert bei Bedarf die
Gemeinde an)
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Konto-Verbindung
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Name und Anschrift der Krankenkasse
zur Beantragung eines Zuschusses
für private Maßnahmen zur Dorferneuerung
Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, bereits
begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Im Rahmen der Dorferneuerung besteht die Möglichkeit, sich vom
Dorfplaner Otto Kurz kostenlos beraten zu lassen.
Bei der Gemeindeverwaltung,
Fr. Benda, sind
Broschüren über die dorfgemäße Gestaltung erhältlich, die die
Förderrichtlinien beinhalten
Sie benötigen zur Vorlage in der Gemeinde::
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Skizze, Plan bzw. Fotos über die geplante Maßnahme
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Kostenschätzung
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ausgefüllter Zuschuss-Antrag ( auch
online
erhältlich)
Bei Rückfragen: Mail
an Gemeinde@Weyarn.de