Was brauche ich ...
Eine Hilfestellung bei Amtsgeschäften

zum Anmelden


zum Abmelden


zur Anmeldung der Eheschließung (Aufgebot)

a) bei ledigen deutschen Personen:

b) bei geschiedenen oder verwitweten deutschen Personen:

Die Unterlagen sollten jeweils nicht älter als ein halbes Jahr sein!

c) Bei ausländischer Beteiligung sollte rechtzeitig mit dem Standesbeamten Rücksprache gehalten werden,
da die erforderlichen Unterlagen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.


zur Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses

Weitere Infos unter www.ePass.de


zur Beantragung eines Kinder-Reisepasses
(den Kinderausweis in der bisherigen Form gibt es seit 1.11.05 nicht mehr, er behält aber bis zum eingetragenen Datum seine Gültigkeit)


zur Beantragung der Rente (nur nach Terminabsprache)


zur Beantragung eines Zuschusses für private Maßnahmen zur Dorferneuerung

Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, bereits begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Im Rahmen der Dorferneuerung besteht die Möglichkeit, sich vom Dorfplaner Otto Kurz kostenlos beraten zu lassen.
Bei der Gemeindeverwaltung, Fr. Benda, sind Broschüren über die dorfgemäße Gestaltung erhältlich, die die Förderrichtlinien beinhalten
Sie benötigen zur Vorlage in der Gemeinde::


 Bei Rückfragen: Mail an Gemeinde@Weyarn.de