Abstimmungsergebnisse zum Bürgerentscheid

Sonntag, 22. Mai 2011

Bürgerbegehren
"Erhalt der Wiese mit Ansicht zum Kloster
in der jetzigen Form und Größe"

Ratsbegehren
"Weyarns Dorfmitte beleben"

Stichfrage
Sollten beide Bürgerentscheide mehrheitlich mit Ja oder Nein beantwortet werden:
Welche Entscheidung soll dann gelten?

Schnellmeldung des vorläufigen Ergebnisses

Aufteilung in Stimmbezirke:

 

Stimmberechtigt

Abstimmende

Bürgerbegehren
Entscheid 1

Ratsbegehren
Entscheid 2

Stichwahl

JA

NEIN

ungültig

JA

NEIN

ungültig

Entscheid1

Entscheid2

ungültig

Weyarn
in %

1.160

608
52,4

293
51,9

272
48,1

43
7,1

318
56,2

248
43,8

42
6,9

289
47,8

316
52,2

3
0,5

Holzolling
in %

730

322
44,1

114
39,4

175
60,6

33
10,2

213
68,7

97
31,3

12
3,7

110
34,5

209
65,5

3
0,9

Neukirchen
in %

636

301
47,3

159
56,2

124
43,8

18
6,8

148
52,1

136
47,9

17
5,6

154
51,5

145
48,5

2
0,7

Briefwahl
in %

 

334
0,0

151
47,3

168
52,7

15
4,5

190
60,5

124
39,5

20
6,0

146
43,7

188
56,3

0
0,0

Gesamt
in %

2.526

1.565
62,0

717
49,2

739
50,8

109
7,0

869
59,0

605
41,0

91
5,8

699
44,9

858
55,1

8
0,5

(Tabellendarstellung ohne Gewähr)

-> Aufteilung in Stimmbezirke als PDF-Datei

Zusammenfassung / Ergebnis der Bürgerentscheide:

Nach Art. 18a Abs. 12 der Gemeindeordnung "ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde" und diese Mehrheit das Quorum von 20 % der Stimmberechtigten (bei uns 506 Stimmen) beträgt. 

Beim Bürgerentscheid 1 (Bürgerbegehren) lautet das Ergebnis: 717 "JA"-Stimmen / 739 "NEIN"-Stimmen.
Damit ist der Bürgerentscheid abgelehnt, auch wenn mit den JA-Stimmen das Quorum von 506 Stimmen erreicht wäre.
Hier gilt, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen "NEIN" gesagt hat.

Beim Bürgerentscheid 2 (Ratsbegehren) lautet das Ergebnis: 869 "JA"-Stimmen / 605 "NEIN"-Stimmen.
Damit ist das Ratsbegehren angenommen, da die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit JA gestimmt hat und auch das Quorum erreicht wurde.

Die Stichfrage (die ebenfalls mit 858 zu 699 Stimmen zugunsten des Ratsbegehrens ausgegangen wäre) spielt daher keine Rolle mehr.

Sollten Sie weitere Fragen haben,
stehen wir in der Gemeinde während der Öffnungszeiten gerne für Sie zur Verfügung.